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Über 600 EEG-Anlagen drohen aus Förderung zu fallen

Stadtwerke Bayreuth: EEG-Anlagen müssen bis Ende Januar ins Marktstammdatenregister eingetragen werden

Wer beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage sein Eigen nennt, muss diese bis Ende Januar des kommenden Jahres in das sogenannte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Andernfalls fällt die staatliche Förderung weg. Im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth droht dieser Schritt aktuell rund 600 EEG-Anlagen.  

Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen (EEG-Anlagen) in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren zu können.

Auto der Stadtwerke

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 zu melden. Im Stromnetz der Stadtwerke Bayreuth gibt es über 2.000 Anlagen, die regenerativen Strom erzeugen – bei rund 600 davon steht die Eintragung ins Marktstammdatenregister noch aus.

Deutschlandweit geht die zuständige Bundesnetzagentur davon aus, dass schätzungsweise 300.000 Anlagen nicht fristgerecht eingetragen sein werden. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, aber auch um Windräder und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Ihnen droht der Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres.

Anlagen jetzt online eintragen

Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth, appelliert an die Anlagenbetreiber, ihre Anlagen rechtzeitig zu melden: „Wir haben die Anlagenbetreiber in unserem Netzgebiet schon vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Anlage im Marktstammdatenregister eintragen müssen. Das funktioniert online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur – die Registrierung ist recht schnell gemacht. Jetzt ist es aber höchste Eisenbahn, denn deutlich komplizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist. Das Geld wird bei Nachmeldung zwar rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als bei der fristgerechten Registrierung.“

Für EEG-Anlagen der ersten Stunde stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Nach 20 Jahren werden sie nicht mehr staatlich gefördert. „Diese Anlagenbetreiber sind echte Nachhaltigkeits-Pioniere. Umso bedauerlicher wäre es, würden sie jetzt ihre Anlage vom Netz nehmen, nur weil es keine staatliche Förderung mehr gibt“, betont Jürgen Bayer. „Deswegen kaufen wir gerne den Strom aus derartigen Anlagen ab und machen den Besitzern ein Angebot.“ Wer sich dafür interessiert, erreicht die Stadtwerke Bayreuth am besten per Mail (ingmar.jaeschke@stadtwerke-bayreuth.de).

Quelle: Stadtwerke Bayreuth

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