Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Bis spätestens zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie dies persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune getan haben. Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Folgende Dokumente müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen:
Auch bei späteren Umzügen in andere Wohnungen müssen Sie sich erneut anmelden.
Bitte vereinbaren Sie bei der Anmeldung in der Stadt Bayreuth bis zu 4 Wochen im Voraus einen Termin online oder telefonisch unter +49 921 / 25-1515. Sie ersparen sich damit Wartezeiten und werden zum vereinbarten Termin bedient.
Bei der Anmeldung im Landkreis Bayreuth wenden Sie sich bitte an das jeweilige Rathaus in Ihrer Wohngemeinde.
Im Infoblatt „An-, Ab- und Ummeldungen – Informationen zur Meldepflicht“ des Einwohner- und Wahlamtes der Stadt Bayreuth finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die Region Bayreuth verlegen möchten und nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.
Für die Einreise und den Aufenthalt in benötigen sie hierfür einen Aufenthaltstitel. Es gibt drei verschiedene Aufenthaltstitel:
Nähere Informationen zum jeweiligen Aufenthaltszweck erteilt die Ausländerbehörde.
Weitere Unterstützung und Informationen erhalten Sie bei den nachfolgenden Stellen