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Planungsrecht für neues Nahversorgungszentrum

Bebauungsplanentwurf kann ab 21. Dezember online eingesehen werden

Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt ab Montag, 21. Dezember, der Bebauungsplanentwurf für ein neues Nahversorgungszentrum im Bereich Neue Heimat/Königsallee öffentlich aus. Die Planunterlagen können bis einschließlich 1. Februar im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt Bayreuth zur Verfügung.

Neues Rathaus

Der Bauausschuss des Stadtrats hat im Sommer vergangenen Jahres die Fortschreibung des städtischen Nahversorgungskonzeptes beschlossen, da unter anderem Handlungsbedarf für den Bayreuther Osten besteht. Der Osten Bayreuths ist trotz teils innenstadtnah gelegener Stadtteile wie der Neuen Heimat und der Hammerstatt mit großen Bevölkerungsanteilen mit Blick auf die Nahversorgung eher unterversorgt. Daher war unter Einbindung eines Gutachters zu prüfen, ob und an welchem Standort sowie in welcher Dimensionierung die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters städtebaulich verträglich erfolgen kann.

Entwicklungsspielraum im Osten der Stadt

Die Untersuchungen bestätigten einen hinreichenden Entwicklungsspielraum für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters im Bayreuther Osten. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde das Nahversorgungszentrum „Neue Heimat/Königsallee“ als zentraler Versorgungsbereich planerisch bestimmt.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines leistungsfähigen zentralen Versorgungsbereichs an der Königsallee geschaffen. Aus stadtplanerischer Sicht eignet sich zudem das Areal auf der gegenüberliegenden Straßenseite südlich der Königallee aufgrund der bisherigen Nutzung, der verkehrsgünstigen Lage sowie der heterogenen Nutzungs- und Siedlungsstrukturen im Umfeld für die Ansiedlung klassischen Gewerbes.

Innen- vor Außenentwicklung

Die Sicherung beziehungsweise Schaffung eines ausreichenden Angebotes an Gewerbegebietsflächen ist auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme der Nachfrage im gewerblichen Bereich eine wichtige Aufgabe der Stadt Bayreuth. Mit dieser gewerblichen Nachverdichtung an der Königsallee setzt die Stadt ihr übergeordnetes städtebauliches Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ um. Auch hierfür ist durch das Bebauungsplanverfahren zunächst entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende November den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Dies ist auch online möglich. Gerne können Fragen telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Wenn eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Stadtplanungsamt gewünscht wird, wird um eine Terminvereinbarung unter Telefon 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich und mündlich zu Protokoll (nach vorheriger Terminvereinbarung) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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