Die Behindertenbeauftragte setzt sich für die Teilhabe am öffentlichen Leben und Inklusion behinderter Menschen ein, sie berät und fördert Projekte für Menschen mit und ohne Behinderung. Barrierefreiheit als zentraler Leitgedanke ist ein wesentlicher Bestandteil von Gutachten und Stellungnahmen der kommunalen Behindertenbeauftragten. Von allen Behinderungen sind ca. 80 % erworben. Nicht alle Behinderungen sind sichtbar und von außen zu erkennen, dies sind nur ca. 40 % aller Behinderungen.