Urkundenanforderung

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Die Standesämter führen über Geburten (ab dem Jahr 1913), Sterbefälle (ab dem Jahr 1993), Eheschließungen (ab dem Jahr 1943) und Lebenspartnerschaften (2009 bis 2017), die sich in ihrem Bezirk ereignen, die Personenstandsbücher. Aus diesen können Urkunden erstellt werden.

Beachten Sie bitte, dass für die Bestellung von Urkunden mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen gerechnet werden muss.

Für Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen, die vor den genannten Zeiträumen stattgefunden haben, werden keine standesamtlichen Urkunden mehr ausgestellt. Nachweise hierüber können nur noch vom Stadtarchiv ausgestellt werden. Zuständigkeit: Standesamt


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