OB, Bürgermeister und Stadtrat
Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl Jahre gewählt. Im März 2020 fanden in der Stadt Bayreuth erstmals Stadtratswahl und OB-Wahl zeitgleich statt.
OB Dr. Andreas Zippel (SPD)
Wahlperiode 2026 – 2032
Der Oberbürgermeister wird direkt von Bayreuths Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist dienstlicher Vorgesetzter der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Er leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Er ist Vorsitzender des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums.
Die Bürgermeister
Wahlperiode 2026 – 2032
Die konstituierende Sitzung des neuen Stadtratsgremiums findet am 11. Mai 2026 statt. Im Zuge dieser Sitzung werden auch die beiden neuen Bürgermeister/innen für die Wahlperiode 2026-2032 gewählt.
Der Stadtrat
Wahlperiode 2026 – 2032
Die Stadt Bayreuth wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung festgelegt. Der Stadtrat überwacht als Kollegialorgan die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung der Stadtratsbeschlüsse.

