Kfz-Zulassungsbehörde

Bitte beachten Sie: Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Alternativ können Zulassungen, Außerbetriebsetzungen, Umschreibungen etc. von Fahrzeugen vollständig online veranlasst werden.

Stadt Bayreuth – Kfz-Zulassungsbehörde
Rathaus II
Dr.-Franz-Straße 4, 95445 Bayreuth

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen – soweit möglich – telefonisch oder elektronisch. Sie finden die erforderlichen Telefonnummern und Mail-Adressen unten aufgeführt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist der Besuch der Rathäuser nur mit Terminvereinbarung möglich – das gilt auch für den Mittwochnachmittag. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Bitte beachten Sie: Sollte Ihnen keine Online-Terminbuchung möglich sein, ist eine Vorsprache in der Kfz-Zulassung ausnahmsweise auch ohne Termin möglich. Wir weisen aber darauf hin, dass ggf. eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist, wenn alle Kapazitäten erschöpft sind. Es ist in jeden Fall mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da Bürger/innen mit Termin zuerst bedient werden. Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Zu den Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde.

Telefon: 0921 25-0
Fax: 0921 251438
zulassungsbehoerde@stadt.bayreuth.de